Partnerschaftliche Zusammenarbeit
§ 1 Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Angebotes, jeder Bestellung und jeden Vertrages mit der Contunda GmbH im folgenden „Agentur” genannt.
(2) Diese AGB gelten nach erstmaliger Einbeziehung auch für alle zukünftigen Geschäfte des Auftraggebers, im folgenden „Kunde” genannt, mit der Agentur, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
(3) Es gelten ausschließlich die AGB der Agentur. Dies gilt auch dann, wenn ein Auftrag vom Kunden abweichend von den Bedingungen der Agentur bestätigt wird, selbst wenn die Agentur nicht widerspricht. Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn Sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
§ 2 Angebote
Alle Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich sowie bis zum 30. Tage nach dem Ausstellungsdatum befristet.
(1) Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem gesondert definierten Leistungsumfang.
(2) Der Vertrag kommt mit der Annahme des Auftrags durch die Agentur zustande oder durch eine Auftragsbestätigung der Agentur, oder durch Bezahlung der ersten Teilrechnung.
(3) Die an die Agentur erteilten Aufträge gliedern sich unter anderem in Konzeption und Erstellung von Internet und Softwareprodukten sowie Beratungsleistungen einerseits und den dazugehörigen Serviceleistungen, insbesondere nachfolgende Änderungen und Aktualisierungen, andererseits. Alle (auch die hier nicht erwähnten) Bereiche sind jeweils Gegenstand eigener Verträge.
(4) Die Agentur führt entsprechend der im Auftrag vereinbarten Leistungsmerkmale durch. Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags notwendige Fremdleistungen zu bestellen. Der Auftraggeber wird von der Agentur auf Verlangen darüber informiert.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Die Agentur bietet Dienstleistungen in den Bereichen Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing, Social Media-Marketing, Search Engine Advertising, Online Shop Installation und Schulungen an.
(2) Verträge bedürfen der Schriftform und können nicht mündlich geändert werden. Mündliche Nebenabreden müssen in Schriftform gefasst werden damit diese gültig werden.
(3) Alle Aktivitäten (SEM, SEO, SEA, SMM) sind mit einer Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten versehen und müssen schriftlich 4 Wochen vor Vertragsende gekündigt werden, ansonsten verlängert sich der Vertrag um 1 Monat.
§ 4 Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing, Social Media Marketing, Search Enginge Advertising und eCommerce
1) Wurde der Kunde aufgrund von Aktivitäten in der Vergangenheit von dem Ranking auf Suchmaschinen, Webseiten oder Plattformen ausgeschlossen ist dafür die Agentur nicht verantwortlich, die Agentur ist in diesem Fall berechtigt von dem Vertrag zurück zu treten.
(2) Hat der Kunde in der Vergangenheit nicht erlaubte Methoden in den o.g. Arbeitsgebieten verwendet ist die Agentur berechtigt sofort von dem Vertrag bzw. der Dienstleistung zurück zu treten und ein Vertragsstrafe in Höhe des Auftragswertes zu verlangen.
(3) Standard Shopsysteme ohne spezifische Anpassungen für Kunden werden in Regel Wartungsfrei betrieben, hier bietet die Agentur ab Live-Go des Shopsystems einen 6 monatigen kostenfreien Support an. Ändert allerdings der Kunde selbstständig etwas an der Konfiguration, oder werden Drittfirmen/Personen mit/ohne unser Wissen Zugang gewährt und werden Änderungen vorgenommen, die den Einsatz des Shopsystems negativ verändert (z.B. Beeinträchtigung der Funktionsweise), kann die Agentur keinen kostenfreien Support bieten. Wird die Agentur mit der Fehlerbeseitigung beauftragt, rechnen wir nach den üblichen Stundensätzen pro Arbeitsstunde ab. Der kostenfreie Support für Shopsysteme ist nur dann möglich, wenn wir mit der Vermarktung des Shopsystems in den genannten Online Marketing Komponenten beauftragt werden. Ohne diese Beauftragung rechnen wir bei Anfragen (E-Mail, Telefon, Fax) nach den üblichen Stunden/Tagessätzen ab.
(4) Für Shopsysteme die für Kunden (Customizied Shopsystem) extra angepasst wurden ist ein Wartungsvertrag notwendig. Die Mindestlaufzeit beträgt 6 Monate und verlängert sich nach 5 Monaten automatisch um weitere 6 Monate, wenn nicht mind. 4 Wochen zum Laufzeitende gekündigt wird. Die Kosten für den Wartungsvertrag werden mit dem Kunden individuell auf das Shopsystem ausgerichtet, vereinbart.
(5) Die SEO-Preisstruktur setzt WordPress voraus. Sollte nicht WordPress verwendet werden, können weitere Kosten für die Programmierung und Umstellung der Webseiten anfallen.
(6) Es sind alle notwendige Design Umstellungen vorzunehmen, sollte diese aus ästhetischen Gründen nicht vorgenommen werden können und damit die SEO Maßnahmen nicht oder nur teilweise vorgenommen werden, ist die Agentur nicht für die Ergebnisse verantwortlich, dies gilt gleichermaßen für Textanpassungen die nicht SEO Konform sind.
(7) Wir lehnen strikt alle nicht erlaubten SEO Techniken ab, sollte der Kunde auf diesen Maßnahmen bestehen, hat der Kunden uns unmittelbar unseren Vertrag mit der kompletten Summe auszulösen, des Weiteren endet der Vertrag und der Kunde wird von uns nicht länger betreut.
(8) Verwendet die Agentur eigene Internetadressen, auch ähnliche, die Kunden URLs entsprechen im weitestem Sinne, um Kundenaufträge zu erledigen, sind diese Internetadressen Eigentum der Agentur. Ausgenommen sind geschützte Markennamen und Produktnamen Ihres Unternehmens.
(9) Engagiert der Kunde weitere Agenturen in den Bereichen der bei uns in Auftrag gegebenen Dienstleistungen, ohne dies vorher mit uns abzustimmen, sind wir berechtigt die Vereinbarung bzw. den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen und als Vertragsstrafe die Auszahlung der Restlaufzeit der Vereinbarung bzw. des Vertrags zu verlangen. Dies gilt auch für Beratungsfunktionen von anderen Agenturen die unsere Strategien in diesen Bereichen tangieren.
(10) Dienstleistungen die nicht Vertragsbestandteil sind und vom Kunden angefordert werden, z.B. Meetings (intern/extern), Projektkoordination oder Support für weitere Dienstleistungen werden mit dem zur Zeit gültigen Stundensatz abgerechnet, insofern nicht anders vereinbart.
§ 5 Lieferfristen
(1) Die von der Agentur genannten Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
(2) Die Lieferfrist beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung enthaltenen Lieferdatum. Bei durch den Kunden gewünschten Änderungen bestimmt sich der Beginn der Lieferzeit nach dem Datum der Änderungsbestätigung.
(3) Soweit von der Agentur nicht zu vertretende Umstände die Ausführung übernommener Aufträge erschweren, verzögern oder unmöglich machen, ist diese berechtigt, die Vertragsleistung/Restleistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Zu diesen von der Agentur nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere behördliche Maßnahmen und Streik sowie die Nichteinhaltung abgesprochener Fristen durch den Kunden.
§ 6 Änderungen der Software
(1) Änderungen, der von uns zur Verfügung gestellten Software, durch den Kunden bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
(2) Der Kunde ist auf Verlangen der Agentur verpflichtet, Änderungen und Ergänzungen der von uns zur Verfügung gestellten Software aufzunehmen, die der Verbesserung der Software dienen.
(3) Ein Verstoß des Kunden gegen die Absätze (1) und (2) befreien die Agentur von ihren Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag.
§ 7 Mängelanzeigen
(1) Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung – soweit eine solche im ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist – erkennbare Mängel hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe/Ablieferung schriftlich zu rügen.
(2) Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung, spätestens aber innerhalb von 3 Monaten nach Übergabe/Ablieferung, schriftlich zu rügen.
(3) Bei einer Versäumung der in Absatz (1) und (2) bestimmten Rügefrist kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht.
§ 8 Nachbesserung
(1) Ist die Leistung der Agentur mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so ist die Leistungserbringerin zunächst nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
(2) Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
(3) Solange die Agentur ihrer Verpflichtung zur Behebung von Mängeln nachkommt, hat der Kunde nicht das Recht zur Minderung oder Wandelung.
§ 9 Verzug durch die Agentur
(1) Wird eine verbindliche Lieferfrist aus Gründen, die die Agentur zu vertreten hat, um mehr als 1 Woche überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von 4 Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfristsetzung hat schriftlich zu erfolgen.
(2) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen in Fällen höherer Gewalt, bei staatlichen Maßnahmen sowie bei Streik, Aussperrung und Aufruhr. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Subunternehmern oder Partnern der Agentur eintreten.
§ 10 Haftung
1) Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Agentur, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragshandlungen, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzung und/oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der einfach fahrlässigen Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht durch die Agentur, einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen.
(2) Speziell für Datenverluste aufgrund höherer Gewalt oder Datenentwendung aufgrund Zugriffs Dritter, die durch die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen nicht abgewendet werden können, wird keine Haftung übernommen.
(3) Die Agentur haftet nicht für die rechtmäßige Verwendung des Produktes oder Teilen hiervon nach erfolgter Abnahme durch den Kunden. Der Kunde sichert zu, dass durch den Einsatz des Produktes und die Einbindung von Inhalten weder Rechte Dritter verletzt noch gegen geltendes Recht der BRD verstoßen wird.
(4) Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit der von ihm freigegebenen, an den Leistungserbringer übergebenen Materialien, insbesondere Texte, Bilder und Ton. Soweit der Kunde für die Erbringung der Leistung durch die Agentur Materialien zur Verfügung stellt, sichert der Kunde zu, dass diese Materialien Dritte nicht in ihren Rechten verletzen und stellt die Agentur diesbezüglich von jeglicher Haftung frei.
§ 11 Betriebsstörungen
Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt oder Streik berechtigen die Agentur zum Rücktritt von dem noch nicht erfüllten Vertrag.
§ 12 Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 13 Rechte an erstellten Produkten und Dienstleistungen
(1) Die Agentur besitzt alle Urheberrechte an den von ihr erstellten Produkten und Dienstleistungen. Eine Weitergabe, auch in veränderter Form, bedarf der schriftlichen und ausdrücklichen Zustimmung der Agentur.
(2) Die Agentur überträgt dem Vertragspartner einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrechte für die Verwertung der vollständigen und als vertragsgemäß abgelieferten Leistung (Arbeitsergebnisse).
(3) An Gestaltungskonzepten und -entwürfen werden dem Kunden nur Nutzungsrechte eingeräumt. Alle übrigen Rechte verbleiben bei der Agentur.
(4) Der Kunde erkennt an, dass es sich bei der Software aber auch allen weiteren Produkten und Dienstleistungen und den zugehörigen Unterlagen um rechtlich geschützte Gegenstände und Betriebsgeheimnisse handelt und verpflichtet sich, sämtliche Rechte der Agentur bzw. Dritter an den erworbenen Produkten (z.B. Eigentum, Patente, geistiges Eigentum, Urheber- und Nutzungsrechte) zu respektieren und alles zu unterlassen, was diese Rechte verletzen könnte.
(5) Das Urheberrecht für alle Skripte, Programme, Quellcodes, Grafiken und Texte bleibt auch nach dem Verkauf bei der Agentur. Bei verschlüsselten Formen des Quelltextes, z.B. bei kompilierter Software, darf der Quelltext nicht dekompiliert, disassembliert oder anderweitig entschlüsselt werden.
(6) Sollte der Kunde den Quelltext des Produktes ändern und durch das Überschreiben durch ein Update oder durch Einwirken Dritter ein Fehler entstehen, ist die Agentur in keinem Falle haftbar.
(7) Die Agentur ist berechtigt, das erstellte Produkt oder Dienstleistungen für Werbungs- und Vermarktungszwecke einzusetzen. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung in Werbeprospekten, im Internet, sowie die Veröffentlichung über Fernseh- und Rundfunksender. Der Agentur steht es dabei frei, Textauszüge und Markennamen, sowie Bilder und Logos zu verwenden, an denen der Kunde die Urheberrechte besitzt, ausgenommen der Fall, dass dies der Agentur vom Kunden schriftlich untersagt wurde.
(8) Die Agentur ist nicht verpflichtet eine Referenz ständig einzusetzen und wird die Referenzseite nach Belieben verändern.
§ 14 Vertraulichkeit
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die überlassene Software, die zugehörigen Unterlagen sowie sämtliche Informationen, die er im Laufe dieser Geschäftsbeziehung über die Agentur erhält, geheim zu halten.
(2) Die Verpflichtung des Kunden zur Geheimhaltung schließt auch die Pflicht ein, durch geeignete Schritte zu gewährleisten, dass diese Geheimhaltungsverpflichtung von seinen Mitarbeitern und sonstigen Personen, deren er sich zur Abwicklung seiner Geschäftsbeziehung mit der Agentur bedient, gewahrt wird.
§ 15 Datenschutz
(1) Der Kunde und die Agentur, sowie die für die Agentur arbeitenden Subunternehmer sind zum Datenschutz verpflichtet und nicht berechtigt Informationen an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag ausgelaufen ist, bzw. der Kunden zu einem anderen Dienstleister wechselt.
(2) Sollte sich ein Kunde gegenüber der Agentur, seinen Mitarbeitern, freien Mitarbeiter oder Kooperationspartnern unethisch, rassistisch oder beleidigend, mündlich, telefonisch, per E-Mail oder in sonst einer Form äußern, ist die Agentur berechtigt bestehende Vereinbarungen/Verträge mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grunde zu kündigen. Bereits erhaltene Mediabudgets u.a. werden in solch einem Fall nicht zurückerstattet. Des Weiteren behält sich die Agentur weitere Schritte gegen die Äußerungen zum Schutz seiner o.g. Mitarbeiter vor.
§ 16 Vergütung
(1) Alle Angebote und Preise gelten – falls nicht explizit anders angegeben – netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
(2) Die Anfertigung von Entwürfen, Konzepten, Plänen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die die Agentur bei der Konzeption und Erstellung von Produkten und Dienstleistungen für den Kunden erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Sofern vereinbart werden dem Kunden auf Wunsch Materialien und Daten, die nicht zum Umfang des verwendungsfähigen Produkts gehören, gegen eine gesondert in Rechnung gestellte Vergütung zur Verfügung gestellt.
(4) Umarbeitungen oder Änderungen des Produkts, die den bei Vertragsschluss vereinbarten Rahmen überschreiten, sowie eingekaufte Fremdleistungen werden nach dem jeweiligen Aufwand gesondert berechnet. Gleiches gilt für Service- und Dienstleistungen, die den Rahmen des abgeschlossenen Service-Vertrags überschreiten.
(5) Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes oder der Dienstleistung oder Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug zahlbar (Zahlungsziel: 30 Tage), sofern nicht schriftlich etwas anders vereinbart wurde. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, oder erfordert er von der Agentur hohe finanzielle Vorleistungen, so ist diese berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern. Bei Erarbeitung umfangreicher Konzeptionen ist die Leistungserbringerin Agentur, bis zu 50% der dafür vereinbarten Vergütung im Voraus in Rechnung zu stellen.
(6) Werden der Agentur nach Annahme eines Auftrages Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden nachweisbar zweifelhaft erscheinen lassen, so ist sie nach ihrer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu leisten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn gegen den Käufer Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird oder eine negative Schufa- oder Creditreform Auskunft o.ä. vorliegt.
(7) Die Software oder Produkte der Agentur bleiben solange Eigentum der Agentur bis der vollständige Rechnungsbetrag ausgeglichen ist, d.h. die Rechnung vollständig bezahlt ist.
§ 17 Preiserhöhungen
(1) Alle Preise gelten vom Tage des Vertragsschlusses an 12 Monate. Danach können durch Lohnerhöhungen sowie durch Gesetzesänderungen (insbesondere Erhöhung der Umsatzsteuer) bedingte Kostensteigerungen in entsprechendem Umfang an den Kunden weitergegeben werden.
(2) Falls sich aus Sicht der Agentur eine veränderte Kostensituation ergibt, behält sie sich das Recht vor, einen geschlossenen Service-Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Monats zu kündigen und dem Kunden ein neues Angebot zu unterbreiten.
§ 18 Abtretungsverbot
Eine Abtretung der Rechte und/oder Übertragung der Verpflichtungen des Kunden, aus einem mit der Agentur geschlossenen Vertrag ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
§ 19 Vertragspartnerwechsel
Die Agentur ist berechtigt, die sich aus einem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. Im Falle einer solchen Übertragung hat der Kunde das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten.
§ 20 Schriftform
Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, ebenso der Verzicht auf die Schriftform selbst. Die Schriftform ist nur gewahrt, wenn Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag als solche bezeichnet, schriftlich abgefasst und von beiden Parteien rechtsverbindlich unterzeichnet sind.
§ 21 Erfüllungsort
(1) Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur in D-45130 Essen
(2) Die Versendung von Arbeiten, Vorlagen und Entwürfen an einen anderen Ort als den Erfüllungsort erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Kunden.
§ 22 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Essen (Deutschland). Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt für alle Fälle, in denen kein ausschließlicher Gerichtsstand besteht.
§ 23 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen angemessene und rechtlich wirksame Regelungen gelten, welche dem mit den unwirksamen Bestimmungen von den Vertragsparteien beabsichtigten Erfolg wirtschaftlich am nächsten kommen.
Stand: Oktober 2020